Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für die Überlassung der Software VINORUM als Dienstleistung. Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von VINORUM zwischen der SISpro-connect GmbH & Co. KG, Waldleite 21, 97295 Waldbrunn (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- Der Anbieter richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- VINORUM ist eine vom Anbieter entwickelte und betriebene Software zur Führung eines Weinbaubetriebs. Sie wird dem Kunden über das Internet zur Nutzung überlassen; eine Übereignung der Software findet nicht statt.
- Stufe bezeichnet den nach Betriebsgröße bemessenen Leistungsumfang (VINORUM S, M, L oder Enterprise). Inbetriebnahme bezeichnet die einmalige Einrichtung des Zugangs einschließlich des eingestellten Briefkopfs (§ 4). Datenübernahme und Schulung sind gesondert zu beauftragende Leistungen und nicht Teil der Inbetriebnahme.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Stufen auf der Website des Anbieters ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
- Die Einstufung des Betriebs richtet sich nach den in § 3 Absatz 3 genannten Kriterien und wird vor Vertragsschluss gemeinsam festgestellt.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden VINORUM für die Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit und betreibt die dafür erforderliche Infrastruktur.
- Alle Funktionsbereiche sind in jeder Stufe enthalten. Es gibt keinen Bereich, der gesondert zugekauft werden muss. Enthalten sind insbesondere: Weinbergverwaltung und Pflanzenschutzdokumentation, Kellerbuch, gesetzliche Meldungen, Auftrags- und Rechnungswesen einschließlich elektronischer Rechnung, Webshop unter eigener Adresse des Kunden, Buchungsverwaltung, Auswertungen sowie der Assistent VINI.
- Die Stufe bemisst sich nach Rebfläche, Zahl der mit VINORUM arbeitenden Personen, Zahl der Ferienwohnungen oder Gästezimmer und Zahl der Betriebsstätten. Es gilt das Maximalprinzip: die höchste erreichte Klasse bestimmt die Stufe. Reiner Fasswein senkt die Flächenstufe um eine Stufe.
- Die Zahl der Zugänge ist innerhalb der Stufe nicht begrenzt; es findet keine Abrechnung je Nutzer statt. Ebenso wenig werden Vorgänge, Umsätze oder Veranstaltungen gezählt.
- Eine fiskalisierte Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung und DSFinV-K-Export ist enthalten. Jede weitere Kasse wird gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- Der Webshop ist im Entgelt enthalten. Der Anbieter erhebt keine Provision auf Umsätze des Kunden und ist zu keinem Zeitpunkt im Zahlungsfluss; das Zahlungskonto führt der Kunde.
- Der Anbieter entwickelt VINORUM fortlaufend weiter. Änderungen sind zulässig, soweit sie den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken und für den Kunden zumutbar sind. Wesentliche Einschränkungen berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung.
- Nicht geschuldet sind die Beschaffung und der Betrieb der Endgeräte des Kunden sowie dessen Internetanbindung.
§ 4 Inbetriebnahme, Datenübernahme und Schulung
- Die Inbetriebnahme umfasst die Einrichtung des Betriebs des Kunden in VINORUM, die Bereitstellung der Zugänge sowie das Einstellen des Briefkopfs: Firmierung, Anschrift, Logo, Steuer- und Registernummern sowie Bankverbindung auf den Belegvorlagen für Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung. Der Kunde erhält einen Korrekturdurchgang.
- Das Entgelt für die Inbetriebnahme beträgt 800 € und wird einmalig berechnet. Es ist unabhängig von der vereinbarten Stufe und mit der Bereitstellung der Zugänge zur Zahlung fällig. Für die Stufe Enterprise wird es gesondert vereinbart.
- Nicht in der Inbetriebnahme enthalten sind insbesondere die Übernahme von Daten aus einem bisherigen System, die Schulung von Personen, das Anlegen von Stammdaten sowie das Einrichten von Parzellen, Behältern, Artikeln und Preisen. Der Kunde kann diese Leistungen beauftragen oder selbst erbringen; auf den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nach § 3 hat das keinen Einfluss.
- Die Datenübernahme wird zu Festpreisen abgerechnet, die sich nach dem Programm richten, aus dem die Daten stammen. Die bei Beauftragung gültige Preisliste stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung. Der Anbieter nimmt den Bestand vorab auf und gibt dem Kunden ein Angebot in Textform; die Beauftragung erfolgt ebenfalls in Textform. Ohne ein solches Angebot entsteht kein Entgelt.
- Welche Daten übernommen werden, entscheidet der Kunde. Er wirkt bei einer beauftragten Übernahme mit, insbesondere durch Bereitstellung der Daten und durch Prüfung des Ergebnisses. Der Anbieter legt das Ergebnis zur Abnahme vor; Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Das bisherige System des Kunden bleibt unberührt.
- Die Schulung ist eine Dienstleistung; ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet. Sie wird mit 30 € je angefangene 15 Minuten abgerechnet und findet nach Absprache per Telefon oder Bildschirmübertragung statt. Termine vor Ort werden gesondert vereinbart; Fahrtzeit und Fahrtkosten sind dann zusätzlich zu vergüten. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin später als 24 Stunden vorher ab, kann der Anbieter die vorgesehene Dauer berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Von der Schulung zu unterscheiden ist die Unterstützung nach § 7 Absatz 4: Fragen zur Bedienung und Meldungen von Störungen im laufenden Betrieb beantwortet der Anbieter werktags ohne gesondertes Entgelt. Entgeltpflichtig ist nur eine vorher vereinbarte Schulung.
- Den Zeitpunkt des Übergangs in den Produktivbetrieb bestimmt der Kunde.
§ 5 Entgelte und Zahlung
- Das monatliche Entgelt richtet sich nach der vereinbarten Stufe gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise dieses Vertrags — das monatliche Entgelt ebenso wie die Einmalentgelte nach § 4 — verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Entgelt ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter jährlicher Zahlweise berechnet der Anbieter elf statt zwölf Monatsentgelte.
- Die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder auf Wunsch des Kunden per Überweisung. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde.
- Der Anbieter kann die Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
- Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist sperren. Der Anspruch auf das Entgelt bleibt während der Sperre bestehen. Der Zugang zu den Daten des Kunden nach § 9 bleibt von einer Sperre unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Kündigungsrecht besteht ab dem ersten Tag des Vertrags.
- Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail genügt.
- Bereits im Voraus gezahlte laufende Entgelte, die auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen, erstattet der Anbieter anteilig zurück. Bei jährlicher Zahlweise bleibt der gewährte Vorteil anteilig erhalten. Die Einmalentgelte nach § 4 sind mit der Erbringung der jeweiligen Leistung vollständig verdient und werden nicht anteilig erstattet; sie werden für eine bereits erbrachte Leistung geschuldet und nicht für eine Laufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Diese Regelung entspricht wörtlich dem, was der Anbieter auf seiner Website zusagt.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet.
- Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher ankündigt und nach Möglichkeit zwischen 2 und 6 Uhr durchführt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
- VINORUM ist so gestaltet, dass wesentliche Funktionen auch ohne Internetverbindung weiter genutzt werden können. Die Synchronisierung erfolgt, sobald wieder eine Verbindung besteht.
- Der Anbieter unterstützt den Kunden werktags per E-Mail und Telefon. Störungsmeldungen bearbeitet er unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
- Der Kunde zeigt erkennbare Störungen unverzüglich in Textform an.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er richtet für jede Person, die mit VINORUM arbeitet, einen eigenen Zugang ein; geteilte Zugänge gefährden die Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen.
- Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich, insbesondere für die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen und Meldungen. Der Anbieter stellt die technischen Mittel bereit; die inhaltliche Verantwortung für Meldungen an Behörden verbleibt beim Kunden.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Absätze 2 und 3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überwachen.
§ 9 Daten des Kunden, Export und Löschung
- Die in VINORUM erfassten Daten gehören dem Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte, die über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinausgehen.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Der Export ist im Entgelt enthalten.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden einen vollständigen Datenexport für die Dauer von 60 Tagen zum Abruf bereit. Auf Wunsch des Kunden verlängert der Anbieter diese Frist angemessen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden dies erfordern.
- Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Er bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.
- Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit diesen gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen.
- Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet und gespeichert.
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, VINORUM im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde darf VINORUM nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht vermieten und nicht unterlizenzieren. Zulässig bleibt die Nutzung durch Mitarbeiter und durch Dienstleister des Kunden, soweit diese für ihn tätig werden.
- Der Kunde bearbeitet, dekompiliert oder vervielfältigt die Software nicht, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Kunden-, Gäste- und Beschäftigtendaten des Weinguts —, geschieht dies als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher.
- Die Einzelheiten regelt die Anlage 1, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Anbieters gilt dessen Datenschutzerklärung.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
- Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder geänderte technische Gegebenheiten erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin.
- Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Nebenabreden bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 — Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der SISpro-connect GmbH & Co. KG als Auftragsverarbeiter.
1. Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung von VINORUM. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit.
2. Art, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen
Art und Zweck: Speicherung, Verwaltung, Auswertung und Übermittlung von Betriebsdaten zum Zweck der Betriebsführung des Weinguts.
Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Vertrags- und Bestelldaten, Zahlungsdaten, Buchungs- und Aufenthaltsdaten, Kommunikationsdaten, Zugangs- und Protokolldaten.
Betroffene Personen: Kunden und Interessenten des Verantwortlichen, Gäste, Lieferanten, Beschäftigte und sonstige Ansprechpartner.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, Verschlüsselung der Übertragung, getrennte Verarbeitung der Daten verschiedener Verantwortlicher, rollenbasierte Berechtigungen, Protokollierung von Zugriffen, regelmäßige Datensicherung sowie ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit. Die Maßnahmen werden dokumentiert und auf Verlangen in aktueller Fassung zur Verfügung gestellt.
4. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit und stellt sicher, dass sie über die geltenden Datenschutzvorschriften unterrichtet sind.
5. Weitere Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform; der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Bei berechtigtem Widerspruch kann jede Partei den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung kündigen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter auf dieselben Pflichten.
6. Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der vorherigen Konsultation (Art. 32 bis 36 DSGVO). Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet er unverzüglich weiter und beantwortet sie nicht selbst.
7. Meldung von Verletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden, damit dieser seine Fristen nach Art. 33 DSGVO wahren kann.
8. Ort der Verarbeitung
Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nicht ohne vorherige Weisung des Verantwortlichen und ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Kapitels V der DSGVO.
9. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Verlangen nach. Der Verantwortliche kann Kontrollen nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen; der Betriebsablauf darf dabei nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
10. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragsverarbeiter die Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück oder löscht sie, entsprechend § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; für deren Dauer bleibt die Verarbeitung auf die Speicherung beschränkt.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir persönlich: info@sispro.de · +49 9306 5342380
