VINORUM
FRISTEN · WAS WANN FÄLLIG IST

Die Termine, die sich niemand merkt.

Meldefristen tauchen einmal im Jahr auf und haben keinen Vorlauf. Hier stehen sie zusammen — mit Quelle, damit Sie nicht uns glauben müssen.

  1. 1. Januar 2027

    E-Rechnungen senden ab 800.000 € Vorjahresumsatz

    Steuer und Rechnung Gilt bundesweit

    Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen.

    Grundlage
    Wachstumschancengesetz, § 14 UStG

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen

  2. 15. Januar 2027

    Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

    Weinrecht Gilt bundesweit

    Gemeldet wird die geerntete Menge nach Fläche, Rebsorte und Qualitätsstufe sowie das, was daraus im Keller erzeugt wurde. Frist ist der 15. Januar des Folgejahres.

    Abgabe bis
    15. Januar
    Grundlage
    Weinverordnung, auf Grundlage der EU-Verordnung 2018/273

    Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz · Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

  3. 15. Mai 2027

    Vollständigkeitserklärung für Verpackungen

    Steuer und Rechnung Gilt bundesweit

    Wer im Vorjahr 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe und Karton oder 30 Tonnen der übrigen Materialien in Verkehr gebracht hat, hinterlegt bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Sie muss vorher von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer geprüft und bestätigt sein. Wer unter allen drei Mengen bleibt, ist befreit — kann aber im Einzelfall zur Abgabe aufgefordert werden.

    Abgabe bis
    15. Mai
    Grundlage
    § 10 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

    Quelle: § 10 VerpackDG bei Gesetze im Internet · Zentrale Stelle Verpackungsregister

  4. 7. August 2027

    Weinbestandsmeldung

    Weinrecht Gilt bundesweit

    Gemeldet wird der Bestand an Wein und Traubenmost zum Stichtag 31. Juli, aufgeschlüsselt nach Erzeugnis, Jahrgang und Qualitätsstufe. Die Meldepflicht besteht bundesweit; die Abgabefrist wird landesrechtlich geregelt — in Rheinland-Pfalz und Bayern jeweils bis zum 7. August. In anderen Bundesländern können andere Fristen gelten.

    Stichtag
    31. Juli
    Abgabe bis
    7. August
    Grundlage
    Wein-Überwachungsverordnung § 29, auf Grundlage der EU-Verordnung 2018/273

    Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz · Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

  5. 1. Januar 2028

    E-Rechnungen senden — alle

    Steuer und Rechnung Gilt bundesweit

    Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

    Grundlage
    Wachstumschancengesetz, § 14 UStG

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen

  6. laufend

    Pflanzenschutz aufzeichnen

    Pflanzenschutz Gilt bundesweit

    Jede Anwendung ist spätestens 30 Tage danach aufzuzeichnen, die Aufzeichnung drei Jahre aufzubewahren. Keine Jahresfrist, sondern eine laufende Pflicht.

    Grundlage
    Artikel 67 der EU-Verordnung 1107/2009, § 11 Pflanzenschutzgesetz

    Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 67

  7. gilt seit 1. Januar 2025

    E-Rechnungen empfangen können

    Steuer und Rechnung Gilt bundesweit

    Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ohne Übergangsfrist und ohne Umsatzgrenze. Der Termin ist vorbei; er steht hier, weil er am häufigsten übersehen wird.

    Grundlage
    Wachstumschancengesetz, § 14 UStG

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Warum hier noch nichts Landesspezifisches steht. Zuständige Stellen und teils auch Fristen unterscheiden sich je Bundesland. Solange wir einen Landeseintrag nicht gegen die zuständige Stelle geprüft haben, erscheint er hier nicht — auch nicht mit Sternchen. Diese Liste wächst mit jeder Bestätigung, nicht mit jeder Vermutung.

Wir halten diese Angaben nach bestem Wissen aktuell und nennen zu jedem Eintrag die Quelle. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle — prüfen Sie jede Frist, die für Sie zählt, dort nach. Ein Fristenkalender ersetzt keine Beratung.

Fristen, die sich von selbst melden. In VINORUM entstehen daraus Aufgaben: „Noch 8 Tage bis zur Bestandsmeldung.“ Sie müssen den Kalender nicht führen.
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