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Kasse & Rechnung
Kassensturzfähigkeit
Die Eigenschaft, dass der rechnerische Kassenbestand jederzeit mit dem gezählten Bargeld abgeglichen werden kann.
Ein Prüfer darf verlangen, dass die Kasse gezählt und mit dem System verglichen wird. Stimmen die Beträge nicht überein, muss die Abweichung erklärbar sein — und zwar sofort, nicht nach Rücksprache.
Praktisch heißt das: Wechselgeld und Privatentnahmen gehören ins System, nicht in den Kopf. Der häufigste Grund für eine unerklärliche Differenz ist ein Griff in die Kasse, den niemand gebucht hat.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar.
Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
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