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Kasse & Rechnung
Belegausgabepflicht
Die Pflicht, bei jedem Verkauf einen Beleg auszugeben — unabhängig davon, ob der Kunde ihn haben will.
Sie gilt seit 2020 für jeden, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt. Der Beleg darf digital sein; ausgegeben werden muss er in jedem Fall, angeboten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Verkauf.
Im Hofverkauf ist das die Regel, die am häufigsten übersehen wird — und die am leichtesten einzuhalten ist, weil die Kasse den Beleg ohnehin erzeugt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar.
Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
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