Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Verordnung, die von jedem, der befüllte Verpackungen an private Endverbraucher abgibt, Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung verlangt.
Seit dem 12.08.2026 gilt in der EU die Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 unmittelbar; sie hat das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. National flankierend gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Die Registrierung bei LUCID und die Systembeteiligung bestehen inhaltlich fort.
Betroffen ist im Weingut die ganze Verpackung: Flasche, Verschluss, Kapsel, Etikett, Karton, Trennstege, Folie, Geschenkverpackung.
Gemeldet wird die Masse je Material in Kilogramm. Niemand wiegt dafür Flaschen — man hinterlegt einmal je Artikel, woraus die Verpackung besteht, und rechnet danach aus den Aufträgen.
Der teure Fehler ist das Schätzen: Wer nicht genau weiß, rundet nach oben und zahlt Jahr für Jahr einen Aufschlag auf die eigene Unsicherheit.
