Zum Glossar
Pflichten & Meldungen
Weinfonds
Die Abgabe zur Absatzförderung des deutschen Weins, bemessen nach Fläche und Menge.
Erhoben wird sie beim Erzeuger, berechnet aus der bewirtschafteten Rebfläche und der vermarkteten Menge.
Sie ist keine große Summe, aber sie ist eine Frist — und Fristen sind das, was im Betriebsalltag durchrutscht, weil sie einmal im Jahr auftauchen und keinen Vorlauf haben.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar.
Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
Rundgang starten →
