Weinbausoftware für Österreich
Der häufigste Fehler deutscher Software in Österreich ist ein übernommenes Datum. Die Bestandsmeldung hat hier denselben Stichtag wie in Deutschland, aber eine andere Abgabefrist — und wer die deutsche einträgt, meldet zu spät.
Zuständige Stelle
Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung laufen über die Weindatenbank Wein-Online. Betriebe unterhalb der Schwelle können auch über die Gemeinde melden.
www.usp.gv.at →Betriebsstruktur
Meldepflichtig ist, wer mehr als 3.000 Liter erzeugt oder lagert. Unterhalb dieser Grenze gelten Erleichterungen — eine Abstufung, die das deutsche Recht so nicht kennt und die eine Software abbilden muss, statt jeden Betrieb gleich zu behandeln.
Rebsorten
Grüner Veltliner prägt das Bild, daneben stehen Zweigelt und Blaufränkisch. Für die Aufzeichnung zählt weniger die Sorte als die Herkunftsordnung: Das österreichische DAC-System bindet Sorten an Gebiete, und diese Bindung muss an der Parzelle hängen.
Unser Bezug zum Gebiet
Österreich ist der nächstliegende Markt außerhalb Deutschlands, und die Unterschiede sind überschaubar genug, um sie sauber abzubilden — vier Daten und eine Mengenschwelle. Was wir dazu wissen, steht oben mit Quelle; was wir nicht wissen, steht nicht da.
Fristen und Nachbargebiete
Die einheitlichen Meldefristen — Bestandsmeldung, Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, Weinfonds, Vollständigkeitserklärung — stehen mit Grundlage und zuständiger Quelle im Meldefristenkalender. Von dort gibt es auch die ICS-Datei für den eigenen Kalender.
Wie VINORUM aus der Ernte in Ihrer Region alle Meldungen und Pflichten dieses Gebiets erzeugt, zeigt der Rundgang durch das System.
Quelle: USP — Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung · Landwirtschaftskammer Wien — Ernte- und Bestandsmeldung
