Lage
Eine abgegrenzte, benannte Rebfläche, deren Name auf dem Etikett stehen darf.
Das Weinrecht kennt seit der Weingesetznovelle 2021 die Einzellage — eine zusammenhängende Fläche als unterste, engste Stufe der Herkunftspyramide. Die Großlage, die mehrere Einzellagen unter einem Namen zusammenfasst, ist keine gleichrangige Angabe mehr: Ab Jahrgang 2026 muss ihrem Namen der Zusatz Region vorangestellt werden (gleiche Schriftart und -größe, mindestens 1,2 mm), damit sie im Regal nicht mehr wie eine Einzellage wirkt.
Was eine Lage wert ist, entscheidet der Markt. Was sie umfasst, entscheidet das Lagenverzeichnis des Landes. Für die Aufzeichnung folgt daraus ein einfacher Satz: Die Lage hängt an der Parzelle, nicht am Wein — und muss von der Traubenannahme über jeden Verschnitt bis zur Flasche mitwandern.
