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Pflichten & Meldungen

Herkunftsangabe

Die geografische Angabe auf dem Etikett — geordnet nach der neuen Herkunftspyramide von Anbaugebiet über Region und Ortswein bis zur Einzellage.

Seit der Weingesetznovelle 2021 gilt die romanisch inspirierte Herkunftspyramide: Anbaugebiet → Region → Ortswein → Einzellage, je enger die Herkunft, desto strenger die Bedingungen. Die Angabe muss über die ganze Kette belegbar sein.

Die frühere Großlage ist keine gleichrangige Etikettenangabe mehr — ab Jahrgang 2026 muss ihrem Namen der Zusatz Region vorangestellt werden, in gleicher Schrift und Größe.

Bei einem Verschnitt entscheiden die Anteile darüber, was noch genannt werden darf. Wer die Anteile nicht aufzeichnet, kann die Herkunft am Ende nicht mehr begründen — und muss auf die weitere, unschärfere Angabe zurückfallen.

Verwandte Begriffe

Lage Eine abgegrenzte, benannte Rebfläche, deren Name auf dem Etikett stehen darf. Verschnitt Das Zusammenführen mehrerer Weine oder Moste zu einem neuen — mit allen weinrechtlichen Folgen. Qualitätsstufe Die weinrechtliche Einordnung vom Landwein über den Qualitätswein bis zu den Prädikaten.
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar. Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
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