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Pflichten & Meldungen
Amtliche Prüfungsnummer
Die AP-Nummer — der Nachweis, dass ein Qualitätswein die amtliche Prüfung bestanden hat.
Ohne sie darf kein Qualitäts- oder Prädikatswein in Verkehr gebracht werden. Beantragt wird sie je Partie, mit Analysewerten und Weinprobe; die Nummer gehört aufs Etikett.
Sie hängt an einer bestimmten Menge einer bestimmten Abfüllung. Wer nachfüllt, braucht eine neue — und muss dafür wissen, welche Charge in welcher Flasche steckt.
Verwandte Begriffe
Abfüllung
Der Übergang vom Fass in die Flasche — der Punkt, an dem aus einer Charge Artikel mit Bestand…
Qualitätsstufe
Die weinrechtliche Einordnung vom Landwein über den Qualitätswein bis zu den Prädikaten.
Pflichtangaben auf dem Etikett
Was auf einer Weinflasche stehen muss — von der Herkunft über den Alkoholgehalt bis zu Zutaten…
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar.
Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
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