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Keller

Anreicherung

Die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts durch Zugabe von Zucker oder konzentriertem Traubenmost.

Erlaubt nur innerhalb enger Grenzen, die sich nach Weinbauzone und Qualitätsstufe richten. Prädikatsweine dürfen überhaupt nicht angereichert werden — bei ihnen kommt der Alkohol vollständig aus dem Mostgewicht der Trauben.

Die Anreicherung ist anzeigepflichtig und aufzuzeichnen. Eine Anreicherung, die nicht rechtzeitig gemeldet ist, macht aus zulässiger Kellertechnik einen Verstoß — bei völlig unverändertem Wein.

Verwandte Begriffe

Mostgewicht Der Zuckergehalt des Mostes, in Deutschland gemessen in Grad Oechsle. Önologisches Verfahren Jeder zugelassene Eingriff am Wein, der aufzuzeichnen ist — von der Entsäuerung bis zur… Qualitätsstufe Die weinrechtliche Einordnung vom Landwein über den Qualitätswein bis zu den Prädikaten.
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar. Der Rundgang zeigt, wo jeder davon in VINORUM auftaucht — in sechzehn Einheiten zum Selberklicken.
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