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Keller
Anreicherung
Die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts durch Zugabe von Zucker oder konzentriertem Traubenmost.
Erlaubt nur innerhalb enger Grenzen, die sich nach Weinbauzone und Qualitätsstufe richten. Prädikatsweine dürfen überhaupt nicht angereichert werden — bei ihnen kommt der Alkohol vollständig aus dem Mostgewicht der Trauben.
Die Anreicherung ist anzeigepflichtig und aufzuzeichnen. Eine Anreicherung, die nicht rechtzeitig gemeldet ist, macht aus zulässiger Kellertechnik einen Verstoß — bei völlig unverändertem Wein.
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