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Keller
Rückverfolgbarkeit
Die Pflicht, zu jedem Erzeugnis eine Stufe zurück und eine Stufe vorwärts nachweisen zu können.
Geregelt in Artikel 18 der Verordnung (EG) 178/2002 und damit für alle Lebensmittel gleich. Für ein Weingut heißt das: Woher kamen die Trauben, und an wen ging die Flasche.
Der Nachweis muss unverzüglich möglich sein, nicht binnen Wochen. Genau daran scheitert eine Aufzeichnung, die zwar vollständig ist, aber über drei Systeme und zwei Ordner verteilt liegt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe im Alltag statt im Glossar.
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