Weinbausoftware für die Pfalz
Die Pfalz ist der Fall, in dem ein Betrieb selten nur eine Sache macht: Weinbau, Gästezimmer, Straußwirtschaft und Hoffest liegen hier häufiger zusammen als anderswo — und jedes davon bringt eigene Aufzeichnungspflichten mit.
Zuständige Stelle
Zuständig für Weinbaukartei und Meldungen ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; die Abgabefristen sind bundeseinheitlich.
www.lwk-rlp.de →Betriebsstruktur
Wo Vinothek, Gästezimmer und Veranstaltungen zum Betrieb gehören, entscheidet nicht die Rebfläche über den Aufwand, sondern die Zahl der Systeme: eine Kasse mit TSE, ein Belegungskalender, eine Warenwirtschaft, ein Shop. Getrennt geführt, heißt das dieselbe Adresse viermal pflegen.
Rebsorten
Riesling auf 5.954 Hektar — mehr als irgendwo sonst auf der Welt. Gleichzeitig steht hier die größte deutsche Rotweinfläche. Betriebe mit beidem brauchen im Keller getrennte Behandlungslinien und im Verkauf zwei ganz verschiedene Kundenkreise.
Unser Bezug zum Gebiet
Für Pfälzer Betriebe zählt vor allem, dass Buchung und Kasse im selben Abo stecken. Wer für das Gästezimmer ein Portal und für die Vinothek eine zweite Kasse bezahlt, gibt zweimal Geld für Daten aus, die zusammengehören.
Fristen und Nachbargebiete
Die einheitlichen Meldefristen — Bestandsmeldung, Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, Weinfonds, Vollständigkeitserklärung — stehen mit Grundlage und zuständiger Quelle im Meldefristenkalender. Von dort gibt es auch die ICS-Datei für den eigenen Kalender.
Wie VINORUM aus der Ernte in Ihrer Region alle Meldungen und Pflichten dieses Gebiets erzeugt, zeigt der Rundgang durch das System.
Quelle: Deutsches Weininstitut — Die 13 Anbaugebiete im Profil
